THERM: Temperaturüberwachung

Das Thermometer, das eine SMS verschickt

Temperaturüberwachung von Häusern und WohnungenMicroGuard.THERM ist ein digitales Thermometer, das mit unseren erfolgreichen GSM-Modulen MicroGuard.AUX, PIR und SHOCK zusammen arbeitet. Neben den konventionellen Alarmbenachrichtigungen durch Anruf oder SMS, wird die Umgebunstemperatur gemessen und eine SMS-Nachricht verschickt, wenn die Temperatur ein unteres oder ein oberes Temperaturlimit unter- bzw. überschreitet.
MicroGuard THERM Kurzanleitung (Pdf)

Kabel für HandyStecker für THERM

Eigenschaften der Temperaturüberwachung
  • Die Temperaturlimits sind frei einstellbar
  • Die Genauigkeit des Sensors beträgt +/- 1°C
  • Die Temperatur wird mit einer Schrittweite von 0.5°C gemessen
  • Der Temperaturbereich des Sensors von -55°C bis +60°C wird unterstützt

Unsere Module sichern eine unbegrenzte Reichweite für die Benachrichtigungen und sind in ihrem Verhalten vielfältig konfigurierbar.

Anwendungsbeispiele
  • Überwachung von Heizanlagen und Störungsmeldung bei Ausfall der Heizung durch Temperaturmessung
  • Fernschaltung von Verbrauchern, wie Heizung/Licht mittels SMS-Befehlen, Fern-Reset von Heizkesseln
  • Überwachung von Kühlhäusern, Kühlfahrzeugen, Klimaanlagen und Rechenzentren
  • Serverraumüberwachung

Heizungsausfall: Versicherung zahlt nicht immer für Frostschäden (Quelle: ASPECT-ONLINE vom 7.03.07)

Vor dem Landgericht Lüneburg wurde jüngst ein Fall verhandelt, in dem ein Eigentümer nach Meinung der Richter etwas zu sorglos mit seiner Heizung umgegangen war. Der Mann hatte einen Heizungsausfall erst so spät bemerkt, dass die Heizung bereits Frostschäden davon getragen hatte.

Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn die Heizung zu lange unbeaufsichtigt geblieben ist. Versicherte hätten nämlich eine »Obliegenheit zur Frostkontrolle«, die gewährleisten soll, dass auch nach einem Ausfall der Heizung keine Frostschäden entstehen, erläuterten die Richter.

Während einer Frostperiode sei deshalb mindestens eine halbwöchige Kontrolle vorzunehmen. Da der Versicherte diese Regel nicht beachtet hatte, blieb er auf dem Schaden sitzen.

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